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Gewährleistung (Garantie) bei gebrauchten Booten und Motoren


Zuerst eine kurze (einfach gehaltene) Begriffserklärung:
Laut dem Gewährleistungsrecht im BGB haftet der Händler, ob neue oder
gebrauchte Ware, ab dem Kaufdatum 2 Jahre lang für
Sachmängel an der verkauften Ware.

Hiervon zu unterscheiden ist die Garantie des Herstellers welche freiwillig
ist und nur das Verhältnis vom Händler zum Hersteller definiert.
(Natürlich kann auch gebrauchte Ware noch Garantie haben,
sofern ihr Alter noch in der Garantiefrist des Herstellers liegt)

Doch nun zu unserer Haltung zum Thema Gewährleistung bei
gebrauchten Aussenbordmotoren, Booten, Tailern und weiterem Zubehör:
Die Fa. Raschke hat sich schon im Jahre 1994 dazu entschlossen,
eine Gewährleistung von 2 Jahren auf gebrauchte Waren und
insbesondere auf Aussenbordmotore zu gewähren.  Insofern war für
uns das neue Gewährleistungsrecht ab 2002 kein Problem.

Dies ist ganz einfach damit zu erklären, dass wir seit jeher jeden Motor
den wir in Zahlung nehmen probelaufen lassen und generell den Impeller
der Wasserpumpe checken bzw. auswechseln. Auch weitere Inspektionspunkte
wie Thermostat, Zündkerzen, Getriebeöl und bei den 4-Takt Motoren
Ventileinstellung und Motorölwechsel werden durchgeführt.

Daher haben wir beim Verkauf dieser Motoren wenig Probleme
mit Reklamationen. Falls es doch einmal zu einem Problem kommt,
wird der Motor in unserer Werkstatt sofort überprüft und repariert.
Falls eine Reparatur nicht möglich ist bekommt
der Kunde sein Geld zurück, d.h. unser Slogan heißt:

Bei uns ist Ihr Geld nicht weg falls ein gebrauchter Motor kaputt geht.

Suzuki DF 60


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